Aktuelle Beiträge zum Lebensmittelhygienerecht
24.07.2017
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Am 15.05.2017 wurde die lange erwartete neue „Kontrollverordnung“ der EU verabschiedet. Sie trat am 27.04.2017 in Kraft, gilt aber in weiten Teilen erst ab dem 14.12.2019. Lediglich die Artt. 92-101 ersetzen bereits ab dem 29.04.2018 die bisherigen Artt. 32 und 33 der VO (EG) Nr. 882/2004. Die Vorschriften zum Schutz vor Pflanzenschädlingen (Art. 1 (2) lit. g) gelten erst ab dem 29.04.2022.
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08.05.2017
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Die Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung wurde zum 27.09.2016 und erneut zum 13.04.2017 geändert. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesen Änderungen um Anpassungen an geänderte bzw. neue EU-Verordnungen, die bisherige Verordnungen ersetzen.
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