Änderungen 2017 im Arbeits- und Sozialrecht
Hier ein Überblick in Schlagzeilen:
1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende
a) Neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
b) Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes für Pflegepersonen
c) Wegfall des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigten nach der Regelaltersgrenze
d) Ausweitung der Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen
e) Änderung der Pflicht zur Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrenten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
f) Änderungen aufgrund des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rechtsvereinfachung) sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
g) Insolvenzgeld
2. Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
a) Gesetzlicher Mindestlohn
3. Sozialversicherung, Rentenversicherung und Sozialgesetzbuch
a) Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung
b) Anhebung der Altersgrenzen: Rente mit 67
c) Künstlersozialversicherung
d) Sozialversicherungsrechengrößen
e) Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
f) Alterssicherung der Landwirte
g) Gleitzonenfaktor 2017
h) Sachbezugswerte 2017
i) Neue Informationspflichten für Anbieter von Riester- und Basisrentenverträgen
4. Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen und Belange behinderter Menschen
a) Neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
b) Neue Regelungen im SGB II und SGB XII für ausländische Personen
c) Neue Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz im Rahmen des Integrationsgesetzes
d) Bundesteilhabegesetz
- Schwerbehindertenrecht, Recht der Schwerbehindertenvertretungen
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Schwerbehindertenausweis
- Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Wegen Einzelheiten zu den genannten Themen wird auf die umfangreiche Pressemitteilung des BMAS vom 19.12.2016 mit dem Titel „Das ändert sich im neuen Jahr“ auf der Homepage des BMAS (www.bmas.de) verwiesen.
Quelle: Internetmitteilung des BMAS
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
