rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

61 % der Unternehmen in Deutschland ermöglichen mobiles Arbeiten

Jetzt bewerten!

Im Jahr 2016 ermöglichen 61 % der Unternehmen in Deutschland mobiles Arbeiten, indem sie einen Teil der Beschäftigten mit einem Internetzugang über ein tragbares Gerät (z. B. Smartphone oder Tablet) ausstatten.

Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. In 80 % der Unternehmen, die tragbare Geräte ausgeben, können Beschäftigte auf das unternehmenseigene E-Mail-System zugreifen. Der mobile Zugang und die Abänderung von Unternehmensdokumenten sind in 44 % dieser Unternehmen möglich. In 36 % der Unternehmen mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens können die Beschäftigten räumlich flexibel firmeneigene Geschäftssoftware nutzen.

 

Dabei sind nicht alle Beschäftigten in den Unternehmen mit einem mobilen Internetzugang ausgestattet. In 93 % der Unternehmen mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens kann dies mindestens jeder zehnte Beschäftigte nutzen, bei 36 % dieser Unternehmen mittlerweile sogar über die Hälfte der Beschäftigten.

 

Der Anteil der Unternehmen, die ihren Beschäftigten die Option zum mobilen Arbeiten bieten, steigt mit der Unternehmensgröße. Während 60 % der Kleinstunternehmen (1 bis 9 Beschäftigte) mobiles Arbeiten einrichten, sind es 65 % der kleinen Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte).Bei 83 % der mittelgroßen Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) ist mobiles Arbeiten möglich. Bei den großen Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte) beträgt der Anteil 94 %.

 

Die Angaben stammen aus der Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen 2016. Neben den Zahlen zur mobilen Internetnutzung bietet die Erhebung Informationen zur Verbreitung und Nutzung fester Internetverbindungen, E-Commerce, elektronischer Rechnungsstellung, Social Media, Cloud Computing und Big-Data in Unternehmen.

 

 

Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 443/16 vom 9.12.2016

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-tarifrecht-2.png
SX_LOGIN_LAYER