Abfallwirtschaft – Höherer Mindestlohn
Die Gremien der Verhandlungspartner haben dem Ergebnis bereits zugestimmt.
Demnach soll die Erhöhung des Mindestlohns in drei Stufen erfolgen: ab dem 1. Oktober 2019 auf 10,00 Euro, ab 1. Oktober 2020 auf 10,25 Euro pro Stunde und ab 1. Oktober 2021 auf 10,45 Euro pro Stunde.
Einigkeit besteht zwischen den Tarifvertragsparteien, dass der neue Branchenmindestlohn auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Unternehmen der Entsorgungsbranche erstreckt werden soll und so breite Wirkung entfaltet.
„Wir begrüßen es, dass wir für die Entsorgungsbranche erneut einen Mindestlohn mit den Sozialpartnern aushandeln konnten. Damit verbessern wir die Arbeitsbedingungen in der gesamten Abfallwirtschaft und stellen uns der Tendenz sinkender Löhne in der Branche klar entgegen, so VKA-Hauptgeschäftsführer Klaus-Dieter Klapproth.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,19 Euro je Zeitstunde und ab dem 1. Januar 2010 9,35 Euro je Stunde.
Quelle: Pressemitteilung der VKA vom 25.6.2019
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
