rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Änderungen in der Entgeltordnung TV-L

2 Bewertungen

Infolge der Tarifeinigung 2019 erfolgten u. a. zahlreiche und umfangreiche Änderungen in der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (EntgO TV-L).

Anfang 2019 begannen die Tarifverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zum TV-L. Diese Tarifrunde war aufgrund der Vielzahl der Themen eine der anspruchsvollsten Tarifverhandlungen in jüngerer Zeit.

Zwar gab es bereits am 2. März 2019 eine Einigung, die in einem sog. Einigungspapier niedergelegt wurde. Jedoch mussten im Anschluss noch viele Details in den sog. Redaktionsverhandlungen geregelt werden. Diese Verhandlungen zur Umsetzung des Tarifabschlusses konnten erst Ende August 2019 abgeschlossen werden.

Die konkreten Inhalte sind zwischenzeitlich bekannt.

In Bezug auf die Entgeltordnung TV-L gibt es eine Reihe von Änderungen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft treten.


Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Änderungen rückwirkend zum 1.1.2019:

  • Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgespalten.

  • Die Stufenzuordnung in die neue Entgeltgruppe 9a sowie die Zuordnung der bisherigen Entgeltgruppen im Bereich der Pflege und des Sozial- und Erziehungsdienstes zur neuen KR-Systematik bzw. zu den neuen S-Entgeltgruppen werden in den neu eingefügten §§ 29b bis 29f TVÜ-Länder durch sogenannte Zuordnungstabellen geregelt.

  • Die Überleitung in die Entgeltgruppen 9a und 9b sowie in die S-Entgeltgruppen erfolgt von Amts wegen. Alle übrigen Beschäftigten, für die sich Verbesserungen in der Eingruppierung aus dem Tarifabschluss ergeben, müssen innerhalb der jeweils tarifvertraglich festgelegten Frist einen Antrag stellen.

  • Der Teil IV der Entgeltordnung (Beschäftigte im Pflegedienst) wird strukturell vereinfacht und komplett neu gefasst mit einer neuen KR-Entgeltgruppentabelle und der Neueinführung der Entgeltgruppen 9b bis 12 über das Tätigkeitsmerkmal „abgeschlossene Hochschulbildung“ (mit Protokollerklärung Nr. 1) und der Entgeltgruppen 10 bis 15 für Lehrkräfte in der Pflege.


Änderungen zum 1.1.2020:

  • In Teil I der Entgeltordnung werden Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 5 bis 9b geändert.

  • Zusätzlich werden in Teil I und Teil II der Entgeltordnung die neuen Tätigkeitsmerkmale „abgeschlossene Berufsausbildung“ und „abgeschlossene Hochschulbildung“ eingeführt.

  • In den Teilen II und III der Entgeltordnung ergeben sich verschiedenste Änderungen und Ergänzungen, z. B. weitere Fallgruppen, andere Tätigkeitsmerkmale, neue Verweise auf den Teil I sowie der Wegfall spezieller Tätigkeitsmerkmale.

  • Zudem werden in Teil II Abschnitt 20 der Entgeltordnung (Sozial- und Erziehungsdienst) die S-Gruppen mit teilweiser geänderten Tätigkeitsmerkmalen eingeführt; sie lösen die bisherigen Entgeltgruppen ab.


Änderungen zum 1.1.2021:

Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung (Beschäftigte in der Informationstechnik) wird als Abschnitt „Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik“ neu gefasst.


Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

Breier † / Dassau

Kommentar und Fachthemen für eine effiziente, rechtssichere Personalarbeit

Vierteljahrespreis‎ 355,00 €
Online-Produkt
Breier † / Dassau / Faber / Hoffmann

Eingruppierung in der Praxis

Vierteljahrespreis‎ 89,00 €
Online-Produkt
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-tarifrecht-2.png
SX_LOGIN_LAYER