Anteil atypischer Beschäftigung unverändert bei 21 %
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, blieb der Anteil der atypisch Beschäftigten in den letzten drei Jahren damit nahezu unverändert (2015: 20,8 %, 2014: 20,9 %). Der Anteil der Normalarbeitsverhältnisse lag 2016 mit 69,2 % ebenso in etwa auf dem Vorjahresniveau (2015: 68,7 %). Auf Selbstständige entfielen 9,9 % und auf unbezahlt mithelfende Familienangehörige 0,3 %.
Zu den Erwerbsformen der atypischen Beschäftigung zählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrer Haupttätigkeit eine geringfügige oder befristete Beschäftigung ausüben, in Teilzeit mit bis zu 20 Wochenstunden arbeiten oder bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt sind.
Die absolute Zahl der atypisch Beschäftigten vergrößerte sich 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 121 000 Personen auf 7,7 Millionen. Durch den gleichzeitigen Anstieg um 808 000 Personen auf 25,6 Millionen Erwerbstätige in Normalarbeitsverhältnissen blieb der Anteil der atypisch Beschäftigten an allen Erwerbstätigen jedoch konstant.
Innerhalb der atypisch Beschäftigten entwickelten sich die einzelnen Erwerbsformen unterschiedlich: Der Anteil der befristeten Beschäftigung nahm leicht zu auf 7,2 %. Der Anteil der in Zeitarbeit tätigen Personen stieg etwas an auf 2,0 %. Bei der geringfügigen Beschäftigung gab es hingegen einen Rückgang auf 5,9 %. Zudem sank der Anteil der Teilzeitbeschäftigten bis zu 20 Wochenstunden auf 13,0 %.
Betrachtet werden hierbei Erwerbstätige, die 15 bis 64 Jahre alt sind und sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Freiwilligendienst befinden. Die Zahl dieser sogenannten Kernerwerbstätigen stieg 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % auf 37,1 Millionen Personen.
Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 281/17 vom 16.8.2017
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
