Antragsverfahren für Europäer vereinfacht
Bund und Länder wollen die Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte weiter vereinfachen. Hürden für mögliche Antragsteller sollen sinken, die Verfahren schneller durchgeführt werden.
Mobilität europäischer Fachkräfte erhöhen
Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Durch den demografischen Wandel werden zunehmend Fachkräfte fehlen. Die Gesetzesänderung trägt dazu bei, die Mobilität von Fachkräften innerhalb Europas zu erhöhen.
Vor drei Jahren hat die Bundesregierung die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gesetzlich geregelt. Das Anerkennungsgesetz hat sich als erfolgreiches Instrument erwiesen. Viele ausländische Fachkräfte wollen ihre berufliche Anerkennung feststellen lassen.
Unterlagen online einreichen
Wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem europäischen Wirtschaftsraum nach Deutschland kommt, um hier zu arbeiten, kann ab Januar 2016 seinen Antrag auf Berufsanerkennung auch elektronisch stellen. Zugleich können Anträge dann auch an die „Einheitlichen Ansprechpartner“ versendet werden. Sie sind spezialisiert für den Kontakt mit ausländischen Unternehmen und ansiedlungswilligen Personen. Sie werden als Vermittlungsstelle zwischen Antragstellern und zuständigen Anerkennungsstellen eingesetzt.
Die zuständigen Anerkennungsstellen sind miteinander vernetzt. Elektronisch eingereichte Antragsdokumente und Qualifikationen können über das Europäische Binnenmarkt-Informationssystem „IMI“ (Internal Merket Information System) einfacher geprüft werden.
Nachqualifizierung erleichtern
Zudem wird eine Frist von sechs Monaten eingeführt, in der Antragsteller Nachqualifikationen absolvieren können. Die Bundesregierung wird prüfen, ob ergänzend zum Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung – IQ“ ein bundesweites Programm zur finanziellen Förderung von Nachqualifizierungsmaßnahmen für Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland aufgelegt werden kann. Denn wer keine Unterstützung als Arbeitsuchender (SGB II) oder aus der Arbeitsförderung (SGB III) erhält, kann die Nachqualifizierungskosten oft nicht finanzieren.
Europäischer Berufsausweis für Gesundheitspersonal
Auch die Anerkennung für die reglementierten Heilberufe wird verbessert. Es wird ein Europäischer Berufsausweis für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten eingeführt. Außerdem gelten ab 2016 EU-weit neue Mindestanforderungen an die Ausbildung in Heilberufen.
In den Handwerksordnungen werden ebenfalls Änderungen zur einfacheren Anerkennung folgen.
Mit den Rechtsänderungen setzt die Bundesregierung die novellierte EU-Berufsanerkennungsrichtlinie von 2013 um.
Berufsanerkennung für Flüchtlinge
Auch für Flüchtlinge kann die Anerkennung von mitgebrachten beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle spielen. Wie kann man eine solche Berufsanerkennung erhalten? Auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“[http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/1843.php#Zum Internetangebot des Bundesinstituts für Berufsbildung] finden Flüchtlinge Informationen und Serviceangebote.
Zuwanderer haben seit 2012 einen Rechtsanspruch darauf, die Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen prüfen zu lassen. Die Länder haben ebenfalls entsprechende Anerkennungsgesetze erlassen. Die Anerkennung der Qualifikation ist in vielen Berufen Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich selbstständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe, so im zulassungspflichtigen Handwerk, für Ärzte, Krankenpfleger oder Apotheker.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 18.12.2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
