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Anwendung der Praktikantenrichtlinie des Bundes

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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit Rundschreiben vom 5. März 2015 Aktenzeichen: D 5 – 31005/8#1 Hinweise zur Anwendung der neuen Praktikantenrichtlinie gegeben und in diesem Zusammenhang auch eine Änderung des einschlägigen Mustervertrags bekannt gegeben.

Hier als erste Information über die behandelten Themen das Inhaltsverzeichnis des Rundschreibens:

  1. Geltungsbereich

  2. Dauer von Praktika

  3. Aufwandsentschädigung/Vergütung

  4. Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung

  5. Gewährung von Sachbezügen

  6. Erstattung von Fahrtkosten und Kosten bei notwendigen Dienstreisen

  7. Erholungsurlaub

  8. Steuerpflicht

  9. Sozialversicherungspflicht

  10. Regelungen zur Haftung und zur Haftpflichtversicherung

  11. Unfallversicherung

  12. Praktikantenvertrag

  13. Ausstellung eines Zeugnisses oder einer Praktikumsbescheinigung

  14. Inkrafttreten der Richtlinie



Der Mustervertrag wurde in § 4 (Pflichten des Dienststellenleiters) geändert.


Der vollständige Inhalt des Rundschreibens im Umfang von 15 Seiten zuzüglich Mustervertrag (5 Seiten Umfang) kann über die Homepage des BMI eingesehen werden.


Quelle: Internetmitteilung des BMI vom 5.3.2015


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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