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Arbeitslosengeld-II-Empfänger: Nachhaltige Integration bleibt schwierig

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Erwerbslose Arbeitslosengeld-II-Empfänger nehmen pro Jahr etwa eine Million sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf.

Dabei handelt e sich allerdings häufig um Helfertätigkeiten im Niedriglohnbereich. Fast die Hälfte der Beschäftigungen dauert weniger als sechs Monate, zwei Fünftel mindestens zwölf Monate. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

 

In gut der Hälfte der Fälle endet der Arbeitslosengeld-II-Bezug mit der Beschäftigungsaufnahme zumindest vorübergehend. In den anderen Fällen reichte das erzielte Einkommen nicht aus, um den Leistungsbezug zu verlassen. Dabei spielen nicht nur die Entlohnung und der Stundenumfang der begonnenen Tätigkeit eine Rolle, sondern auch die Größe und die Einkommenssituation des gesamten Haushalts: „Bei großen Haushalten ohne andere Einkommensquellen führt auch eine Vollzeitbeschäftigung nicht unbedingt zum Ende des Leistungsbezugs“, erklären die Arbeitsmarktforscherinnen Kerstin Bruckmeier und Katrin Hohmeyer.

 

Für fast die Hälfte der Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die aus der Erwerbslosigkeit heraus eine Beschäftigung aufgenommen haben, war dies bereits mindestens die fünfte Beschäftigungsaufnahme in den letzten fünf Jahren. Dabei zeigt sich in der IAB-Studie ein starker Zusammenhang zwischen kurzen Beschäftigungsdauern und dem Qualifikationsniveau. „Besonders schwer haben es Leistungsbezieher ohne abgeschlossene Berufsausbildung, dauerhaft in einer Beschäftigung zu verbleiben“, betonen Bruckmeier und Hohmeyer.

 

Auch im Hinblick auf die Art der Beschäftigungsverhältnisse und der Betriebe gibt es Unterschiede. „Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten mit einer höheren Entlohnung in größeren Betrieben sind deutlich nachhaltiger“, so die IAB-Forscherinnen.

 

Zwei Fünftel der aufgenommenen Jobs sind jedoch Helfertätigkeiten. Vier Fünftel der aufgenommenen Vollzeitjobs liegen im Niedriglohnsektor. Die Niedriglohnschwelle für sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte liegt bei rund 2.000 Euro brutto pro Monat.

 

Quelle: Presseinformation des IAB vom 23.1.2018

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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