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Assistierte Ausbildung beschlossen

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Das Bundeskabinett hat am 28.1.2015 eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Arbeitsförderungsrecht der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen.

Mit dieser Gesetzesinitiative setzt die Bundesregierung zwei Zusagen in der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 12. Dezember 2014 um:


Ausweitung ausbildungsbegleitender Hilfen

Der mit ausbildungsbegleitenden Hilfen förderungsfähige Personenkreis soll ausgeweitet werden. Künftig sollen alle jungen Menschen, die ausbildungsbegleitende Hilfen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung benötigen, diese erhalten können. Bisher können nur Auszubildende solche Hilfen erhalten, die benachteiligt sind oder bei denen ein Abbruch der Ausbildung droht. Ausbildungsbegleitende Hilfen bieten Auszubildenden während einer betrieblichen Berufsausbildung Unterstützung zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung der Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung.


Befristete Einführung der Assistierten Ausbildung als neues Förderinstrument

Durch das neue – befristet geltende – Instrument der Assistierten Ausbildung im Recht der Arbeitsförderung sollen mehr benachteiligte junge Menschen zu einem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung im dualen System geführt werden. Dies soll auch jungen Menschen, die bisher nur außerbetrieblich ausgebildet werden konnten, neue betriebliche Perspektiven geben. Das Instrument greift die Erfahrungen unterschiedlicher Förderungen und Erprobungen in der Praxis auf, die unter dem Begriff Assistierte Ausbildung firmieren.

Das Instrument der Assistierten Ausbildung soll benachteiligte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe intensiv und kontinuierlich während der betrieblichen Berufsausbildung unterstützen. Es kann auch eine ausbildungsvorbereitende Phase mitumfassen, um durch eine fortgesetzte Unterstützung bereits die Aufnahme der betrieblichen Berufsausbildung zu eröffnen.

Die Assistierte Ausbildung soll – so wie es die Allianzpartner vereinbart haben – bereits im kommenden Ausbildungsjahr 2015/16 zur Verfügung stehen Sie soll über die gesamte Laufzeit der bis Ende 2018 geschlossenen Ausbildungsallianz, somit für vier Eintrittskohorten, als Instrument im Recht der Arbeitsförderung fortbestehen. Damit geht die Bundesregierung über ihre konkrete Zusage in der Allianz sogar hinaus.

Mit der Ausweitung ausbildungsbegleitender Hilfen und der Assistierten Ausbildung werden auch Ziele des Koalitionsvertrages aufgegriffen.

Außerdem wird eine Regelung zur Versicherungsfreiheit in der Arbeitsförderung für das Bundesprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Arbeitsförderungsrecht verankert, damit das Programm im Sommer starten kann.


Quelle: Internetmitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28.1.2015


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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