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Asylbewerberleistungen: 169 % mehr Leistungsberechtigte im Jahr 2015

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Rund 975 000 Personen bezogen zum Jahresende 2015 in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr (363 000 Personen) entspricht dies einem Plus von 169 %.

Starker Anstieg seit dem Jahr 2010

 

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich damit die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher seit dem Jahr 2010 (130 000 Personen) zum sechsten Mal in Folge erhöht. 2015 waren 67 % der Empfänger männlich und 33 % weiblich. Fast 30 % aller Leistungsberechtigten waren noch nicht volljährig, rund 70 % im Alter zwischen 18 und 64 Jahren und nur etwa 1 % bereits 65 Jahre oder älter.

 

Voraussetzungen für Leistungsbezug

 

Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine der in § 1 AsylbLG aufgeführten Voraussetzungen erfüllen (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz, Duldung, Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar, Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder, noch nicht gestattete Einreise über einen Flughafen sowie Folge- oder Zweitantrag).

 

Nicht berücksichtigter Personenkreis

 

Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind hingegen nicht leistungsberechtigt nach dem AsylbLG und werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt.

 

Großteil der Leistungsempfänger stammt aus Asien

 

Mit 63 % kamen 2015 die meisten Regelleistungsempfängerinnen und –empfänger aus Asien. 22 % stammten aus Europa und 13 % aus Afrika. Die Hälfte der 616 000 Hilfebezieherinnen und –bezieher stammte aus Syrien. Des Weiteren kamen rund 115 000 aus Afghanistan und 82 000 aus dem Irak. Von den 212 000 europäischen Leistungsbezieherinnen und –beziehern waren rund 83 000 im Besitz eines serbischen, kosovarischen oder montenegrinischen Passes oder stammten aus den Vorgängerstaaten. Aus Albanien kamen 56 000 Personen und aus Mazedonien 23 000 Personen.

 

Zunächst Bezug von Grundleistungen

 

2015 erhielten 91 % der Regelleistungsempfängerinnen und –empfänger Grundleistungen. Die Grundleistungen nach dem AsylbLG sollen den Lebensbedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts vorrangig in Form von Sachleistungen decken. Für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens wird ein monatlicher Geldbetrag gezahlt. Bei den Grundleistungen gab es mit einem Zuwachs von 176 % die höchste Steigerung bei den Empfängerinnen und Empfängern im Vergleich zum Vorjahr.

 

In der Folgezeit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 2 AsylbLG – also nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland – werden den Leistungsberechtigten anstelle der Grundleistungen erhöhte Sätze der Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend den Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Im Jahr 2015 betrug der Anteil an allen Regelleistungsempfängerinnen und –empfängern 9 %. Im Vergleich zum Vorjahr nahmen 113 % mehr Personen diese Leistungen in Anspruch.

 

Besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen

 

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. 2015 erhielten 340 000 Personen besondere Leistungen, die zumeist parallel zu den Regelleistungen erbracht wurden. Darunter waren 3 400 Empfängerinnen und Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.

 

Anstieg der staatlichen Ausgaben um 120 %

 

Gegenüber dem Vorjahr stiegen 2015 die staatlichen Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG um rund 120 % auf fast 5,3 Milliarden Euro brutto. Dabei wurden 80 % der Ausgaben für Regelleistungen und 20 % für besondere Leistungen erbracht. Im Jahr 2010 hatten die Ausgaben für Asylbewerberleistungen 815 Millionen Euro betragen.

 

Erhebung der Daten

 

Im Rahmen der Statistiken über Asylbewerberleistungen werden jährlich Verwaltungsdaten der für die Durchführung des AsylbLG zuständigen Stellen auf Gemeinde- und Kreisebene über die Empfängerinnen und Empfänger, die jeweils gewährten Leistungen sowie die Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG aufbereitet und ausgewertet.

 

 

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts Nr. 304/16 vom 5.9.2016

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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