Auftakt der Tarifverhandlungen für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern ohne Ergebnis
Stellungnahmen der Tarifvertragsparteien
VKA
Die Ärztegewerkschaft fordert neben fünf Prozent mehr Gehalt und kräftigen Erhöhungen der Bereitschaftsdienstentgelte auch erhebliche Einschränkungen bei der Anordnung von Bereitschaftsdienst.
„Bereitschaftsdienst ist ein elementarer Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Ohne ihn ist die flächendeckende gesundheitliche Versorgung der Menschen rund um die Uhr nicht mehr zu gewährleisten. Jede weitere Einschränkung muss dringend vermieden werden.“, so Dr. Dirk Tenzer, Verhandlungsführer der VKA.
Für die kommunalen Arbeitgeber haben Durchführbarkeit und Planbarkeit aller Dienste der Ärztinnen und Ärzte höchste Priorität.
Die VKA zeigt sich generell verhandlungsbereit. „Die Wünsche mancher Ärzte nach mehr Freizeit sind verständlich und bei den Verhandlungen zu berücksichtigen. Andererseits ist die Bereitschaftsdienstvergütung auch für viele Ärzte eine willkommene Gehaltsaufstockung. Gleichzeitig muss die Gesundheitsversorgung auf sicheren Füßen stehen. Und jede Tariferhöhung muss auch für die wirtschaftlich schwächeren Krankenhäuser das Überleben ermöglichen. Die Finanzsituation der Krankenhäuser ist nach wie vor äußerst angespannt.“, sagt Klaus-Dieter Klapproth, Hauptgeschäftsführer der VKA.
Nächste Termine für die in Berlin stattfindenden Verhandlungen sind der 20./21. Februar und der 11./12. März 2019.
Quelle: Presseinformation der VKA vom 21.1.2019
Marburger Bund
„Auf uns wartet noch ein hartes Stück Arbeit.“ So resümierte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, die erste Verhandlungsrunde mit der VKA für die rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern. „Es gibt noch viel Klärungsbedarf und auch ein paar schwere Brocken aus dem Weg zu räumen. Das hat der heutige Tag gezeigt. Die VKA muss erkennen, dass die von uns angestrebte Reform tarifvertraglicher Regelungen im Bereitschaftsdienst dazu dient, die Arbeitsbedingungen substanziell zu verbessern. Unsere Mitglieder an den kommunalen Kliniken verlangen mehr Planungssicherheit und eine spürbare Reduktion der Gesamtarbeitsbelastung“, erklärte Lübke.
Die vom Marburger Bund geforderte Reform der Bereitschaftsdienstregelungen zielt auf eine möglichst frühe Planung und klare Höchstbegrenzung ab. Nach den Vorstellungen der Ärztegewerkschaft soll die Anordnung von Bereitschaftsdienst im Rahmen der objektiven Arbeitszeiterfassung nur unter der weiteren Voraussetzung zulässig sein, dass diese automatisiert, manipulationsfrei und durch vom MB lizensierte Systeme erfolgt. Darüber hinaus knüpft der MB die Anordnung von Bereitschaftsdienst an weitere Voraussetzungen: zwei freie Wochenenden, verlässliche Dienstplangestaltung und eine Begrenzung der Anzahl der Dienste.
Im Hinblick auf die weitere Tarifentwicklung fordert der Marburger Bund eine lineare Gehaltserhöhung um fünf Prozent und die tarifvertragliche Gleichstellung der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Grundvoraussetzung für die Tarifeinigung ist eine Tarifsicherungsklausel, mit der eine Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes ausgeschlossen werden kann.
Quelle: Pressemitteilung des Marburger Bundes vom 21.1.2019
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
