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Ausbildung im kommunalen Bereich

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Der öffentliche Dienst der Kommunen ist einer der größten Ausbilder in Deutschland.

 

Bei den kommunalen Arbeitgebern im Tarifbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind derzeit rund 89 000 Auszubildende und Praktikanten tätig. Die Kommunen und die kommunalen Unternehmen geben damit jungen Menschen die Chance auf eine qualifizierte Berufsausbildung mit allen Möglichkeiten und Sicherheiten des öffentlichen Dienstes.

 

Der „Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)“ – für die Ausbildungsbereiche BBiG und Pflege – war auch Verhandlungsgegenstand in der Tarifrunde 2014. Mit dem Tarifabschluss vom 1. April 2014 wurden die Ausbildungsentgelte um insgesamt 60 Euro angehoben. Damit erhält ein Auszubildender bei einem kommunalen Arbeitgeber zwischen aktuell 833 und 1118 Euro – je nach Ausbildungsjahr und Tarifvertrag. Außerdem wurde die seit 2012 gültige Übernahmeregel fortgeschrieben: Demnach werden Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Voraussetzung: Es liegt jeweils ein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine Dauerbeschäftigung vor. Im Anschluss daran werden sie bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

 

Neuordnung der Büroberufe

 

Drei der häufigsten Büroberufe werden seit 2014 zu einem neuen Ausbildungsberuf zusammengefasst. Aus dem „Bürokaufmann“, dem „Fachangestellten für Bürokommunikation“ und dem „Kaufmann für Bürokommunikation“ wird der „Kaufmann bzw. die Kauffrau für Büromanagement“. Der neue einheitliche Ausbildungsberuf kann sowohl im öffentlichen Dienst als auch in Industrie, Handel und Handwerk ausgebildet werden.

Eine einheitliche Berufsbezeichnung sowie insbesondere ein einheitlicher qualifizierter Abschluss sollen die Attraktivität der Ausbildung für Bewerber und Arbeitgeber verbessern. Gegenwärtig gibt es in den betroffenen Ausbildungsberufen mehr als 95 000 Auszubildende in Betrieben aller Wirtschaftsbereiche und Verwaltungen.

 

Neuregelung für Notfallsanitäter

 

Neu geregelt wurde 2013 auch der Beruf des Notfallsanitäters. Zur Verdeutlichung der qualitativen und quantitativen Ausweitung der Anforderungen an den Rettungsdienst wird die bisherige Berufsbezeichnung „Rettungsassistent/in“ durch die neue Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter/in“ abgelöst. Die Anforderungen an die Ausbildung werden erhöht und die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre verlängert. Das Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters und die darauf basierende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

 

 

Quelle: VKA Jahresbericht 2014

 

 

Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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