Befristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst . Studie des IAB vorgelegt
Beauftragt wurde mit dieser Untersuchung das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der nunmehr vorliegende Abschlussbericht dokumentiert deren Ergebnisse.
Ein Download des Volltextes der Untersuchung steht auf der Homepage des IAB (www.iab.de) zur Verfügung.
Hier das Gesamtfazit dieser Untersuchung:
„Insgesamt betrachtet zeigt sich, dass befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst, und zwar insbesondere in der Einstellungspraxis, eine größere Rolle spielen als in der Privatwirtschaft. Zudem fallen die Übernahmechancen in öffentlichen Einrichtungen geringer aus. Zu beobachten ist auch, dass der Anteil befristet Beschäftigter im öffentlichen Sektor in der ersten Hälfte des Untersuchungszeitraums (2004 bis 2010) zugenommen hat, während seither eine leicht rückläufige Tendenz zu erkennen ist. Der Befristungsanteil, wie ihn IAB-Betriebspanel und Personalstandstatistik ausweisen, liegt im Jahr 2014 oberhalb des Anteilswertes des Jahres 2004, der des Mikrozensus darunter. Insgesamt betrachtet liegt der Befristungsanteil – bezogen auf alle Beschäftigungsverhältnisse einschließlich der Beamten sowie ohne den Wissenschaftsbereich – deutlich unterhalb von zehn Prozent und nur geringfügig über dem Befristungsanteil in der Privatwirtschaft. Im gemeinnützigen Dritten Sektor und in der Wissenschaft haben befristete Arbeitsverträge dagegen eine weitaus größere Bedeutung.
Die getrennte Betrachtung von Arbeitnehmern und Beamten zeigt, dass im öffentlichen Dienst überwiegend Arbeitnehmer befristet beschäftigt werden. Zeitverträge bei Beamten spielen nur in Kommunen mit unter drei Prozent und in der Wissenschaft mit etwa fünf Prozent eine gewisse Rolle. Bei den Arbeitnehmern liegt der Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst einschließlich des Wissenschaftsbereichs oberhalb von 15 Prozent. Ohne den Wissenschaftsbereich liegt sie geringfügig unterhalb von zehn Prozent. Zudem zeigt sich, dass vor allem jüngere Arbeitnehmer unter 35 Jahren häufig befristet beschäftigt werden. Dort liegt der Befristungsanteil mehr als doppelt so hoch wie in den übrigen Altersgruppen. Letztlich sind es überwiegend die jungen Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst befristet beschäftigt werden.
Sachgrundlose Befristungen gewinnen im öffentlichen Sektor an Bedeutung. Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass sie nach Angaben der befragten Experten mit einer höheren Rechtssicherheit einhergehen als Befristungen mit Sachgrund. Sie haben aber insgesamt betrachtet nicht zu einer deutlichen Ausweitung befristeter Arbeitsverträge geführt. Zwar erleichtern Befristungen ohne Sachgrund befristete Einstellungen, jedoch gehen sie mit geringeren Befristungsanteilen und zugleich höheren Übernahmechancen einher. Sie dürften häufiger als Brücke in unbefristete Beschäftigung fungieren als andere Befristungsformen.
Befristete Beschäftigung kommt im öffentlichen Sektor vielfach deshalb zum Einsatz, weil temporäre Personalausfälle kompensiert werden müssen oder Personalressourcen nur befristet zugewiesen werden. Entscheidende Stellschrauben für eine Reduzierung befristeter Arbeitsverträge dürften somit eine ausreichende Finanzierung von Planstellen und eine Erhöhung der organisationalen Flexibilität, beispielsweise über die Schaffung von unbefristeten Vertretungsstellen, sein.
Die Gegenüberstellung von Befristungspraxis und Kündigungspraxis zeigt zudem, dass Arbeitgeberkündigungen, anders als in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst erwartungsgemäß eine geringe Rolle spielen. Neben regulären Renteneintritten werden Personalabgänge im öffentlichen Sektor häufig über befristete Arbeitsverhältnisse realisiert. Darauf deutet auch das Befristungsmotiv der „Personalfluktuation“ hin, das im Rahmen der qualitativen Expertenbefragung rekonstruiert werden konnte. Die Veränderung der von den Arbeitgebern erwarteten Personalprobleme im öffentlichen Sektor legt zudem nahe, dass sich die Rekrutierung von Fachkräften zunehmend schwieriger gestaltet und folglich stärker in den Fokus der Personalpolitik rücken dürfte. In Zukunft könnte demnach die Frage an Bedeutung gewinnen, wie geeignetes Fachpersonal rekrutiert und langfristig gebunden werden kann.
Quelle: IAB-Forschungsbericht 12/2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
