Bei Paaren mit kleinen Kindern ist eine Vollzeittätigkeit für Mütter eine Ausnahme
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März weiter mitteilt, waren im Westen Deutschlands nur rund 8 % der in einer Partnerschaft lebenden Mütter von Kleinkindern in vollem Umfang erwerbstätig. Im Osten war der Anteil mit rund 21 % deutlich höher. Bei diesen Angaben wurden Personen nur dann als erwerbstätig betrachtet, wenn sie nicht in Mutterschutz bzw. Elternzeit waren.
Noch deutlicher werden die Unterschiede im Erwerbsumfang, wenn die Erwerbsbeteiligung von Vätern und Müttern kombiniert betrachtet wird. Bei etwas mehr als der Hälfte (51 %) der Paare mit Kindern unter drei Jahren ging 2015 der Vater einer Vollzeittätigkeit nach, während die Mutter nicht erwerbstätig war. Bei weiteren 24 % der Paare war der Vater Vollzeit erwerbstätig, die Mutter Teilzeit. Lediglich bei 8 % der Paare übten beide Elternteile eine Vollzeittätigkeit aus. Noch seltener war eine Kombination, bei der die Mutter einer Vollzeittätigkeit nachging und der Vater gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig war. Dies traf 2015 auf insgesamt 2 % der Paare mit Kindern unter drei Jahren zu.
Diese Art der Arbeitsteilung ist im Zeitvergleich sehr stabil. Auch 2006 gingen rund 10 % der in einer Partnerschaft lebenden Mütter einer Vollzeittätigkeit nach, wenn ihre Kinder jünger als drei Jahre waren.
Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 077/17 vom 7.3.2017
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
