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BMI zu § 21 TVöD: Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung

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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat auf seiner Homepage unter „Service - > Rundschreiben“ ein Rundschreiben vom 30. April 2019, Aktenzeichen D5-31002/33#7, eingestellt.

Es handelt sich um ein Durchführungsrundschreiben zu § 21 TVöD mit Hinweisen zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung sowie zur Berechnung des Entgeltfortzahlungsbetrags.

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI

 

Bernhard Faber

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