BMI zu § 21 TVöD: Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
Es handelt sich um ein Durchführungsrundschreiben zu § 21 TVöD mit Hinweisen zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung sowie zur Berechnung des Entgeltfortzahlungsbetrags.
Quelle: Internetmitteilung des BMI
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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