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BMI zu Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder

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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit Rundschreiben vom 18.12.2018, Aktenzeichen D5-31004/11#10, Hinweise zu dem o.g. Thema bekanntgegeben.

Das Rundschreiben kann auf der Homepage des BMI unter „Service ->Rundschreiben“ eingesehen werden.

 

Neben allgemeinen Ausführungen nimmt das BMI zu folgenden Punkten der Entgeltumwandlung Stellung:

 

  • Höchstbetrag für die Entgeltumwandlung,
  • Steuerliche Regelungen zur Entgeltumwandlung,
  • Sozialversicherungsrechtliche Regelungen zur Entgeltumwandlung,
  • Arbeitgeberzuschuss.

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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