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BMI zu Auswirkungen des Mindestlohngesetzes

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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat auf seiner Homepage unter „Moderne Verwaltung und öffentlicher Dienst -> Dienstrecht -> TVöD -> Tarifbeschäftigte des Bundes -> Rundschreiben zum Tarifrecht“ ein Rundschreiben vom 31.8.2017, Aktenzeichen: D5 – 31000/20#18, eingestellt.

Das Rundschreiben beinhaltet eine Neufassung der Hinweise zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes und berücksichtigt dabei insbesondere aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH).

 

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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