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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat auf seiner Homepage unter „Themen-> öffentlicher Dienst->Tarifbeschäftigte des Bundes->Entgeltordnung TVöD Bund“ die aktualisierte Fassung (vom 9. Juli 2019) des Rundschreibens mit Durchführungshinweisen zu den neuen Eingruppierungsvorschriften, Az.: D5 -31003/2#4, eingestellt. Das Rundschreiben hat einen Umfang von 87 Seiten.

 

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

 

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