Leiharbeit leicht rückläufig
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat auf seiner Homepage unter „Themen-> öffentlicher Dienst->Tarifbeschäftigte des Bundes->Entgeltordnung TVöD Bund“ die aktualisierte Fassung (vom 9. Juli 2019) des Rundschreibens mit Durchführungshinweisen zu den neuen Eingruppierungsvorschriften, Az.: D5 -31003/2#4, eingestellt. Das Rundschreiben hat einen Umfang von 87 Seiten.
Quelle: Internetmitteilung des BMI
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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