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BMI zu IT-Fachkräften

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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat auf seiner Homepage unter „Moderne Verwaltung und öffentlicher Dienst > Dienstrecht > TVöD-Tarifbeschäftigte > Rundschreiben zum Tarifrecht“ ein Rundschreiben vom 14.12.2016 veröffentlicht.

In dem RdSchr., Aktenzeichen D5-31004/30#1, sind die übertariflichen Maßnahmen zur Gewinnung von IT-Fachkräften neu gefasst und um zwei Jahre verlängert worden. Zur Gewinnung von IT-Fachkräften kann daher auch weiterhin eine IT-Fachkräftezulage von bis zu 1.000 € monatlich gezahlt werden. Zusätzlich können Stufen vorab gewährt werden.

 

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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