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BMI zu Tarifeinigung 2018

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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat auf seiner Homepage unter „Service - > Rundschreiben“ ein Rundschreiben vom 23. April 2018 eingestellt.

Mit diesem Rundschreiben (41 Seiten), Aktenzeichen D5-31002/51#9, wird die Tarifeinigung 2018 bekanntgegeben.

 

Das BMI weist weiter darauf hin, dass nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen, in denen die notwendigen Änderungstarifverträge erarbeitet werden, ein Einführungsrundschreiben erstellt wird. Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte können erst nach Ablauf der Erklärungsfrist, d. h. erst nach dem 15. Juni 2018, bekanntgegeben werden.

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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