BMI zu Tarifeinigung 2018
Mit diesem Rundschreiben (41 Seiten), Aktenzeichen D5-31002/51#9, wird die Tarifeinigung 2018 bekanntgegeben.
Das BMI weist weiter darauf hin, dass nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen, in denen die notwendigen Änderungstarifverträge erarbeitet werden, ein Einführungsrundschreiben erstellt wird. Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte können erst nach Ablauf der Erklärungsfrist, d. h. erst nach dem 15. Juni 2018, bekanntgegeben werden.
Quelle: Internetmitteilung des BMI
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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