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BMI zu Urlaubsrecht

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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat mit einem Rundschreiben vom 3.9.2019 Az.: D5-31001/3#16, D2-20202/1#43 – zu folgenden Themen Stellung genommen.

„Kein automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen bei fehlender Antragstellung von Beschäftigten, Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers.“

In dem Rundschreiben im Umfang von fünf Seiten wird die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den erforderlichen Mitwirkungsobliegenheiten der Arbeitgeber im Urlaubsrecht und zum Verfall von Urlaubsansprüchen erläutert. Es werden Hinweise für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in der Praxis gegeben. Vor dem Hintergrund, dass sich die Urteile auf Arbeitnehmer beziehen, handelt es sich bei den Umsetzungshinweisen für Beamte um Empfehlungen.

Das Rundschreiben kann auf der Homepage des BMI wie folgt aufgerufen werden:
www.bmi.bund.de -> Service -> Rundschreiben

 

Quelle: Internetartikel des BMI

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. d.

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