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BMI zum Thema „Grenzbeträge nach § 39 ATV“

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Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat auf seiner Homepage unter „Moderne Verwaltung und öffentlicher Dienst > Dienstrecht > TVöD-Tarifbeschäftigte > Rundschreiben zum Tarifrecht“ ein Rundschreiben vom 15.12.2016 veröffentlicht.

In dem RdSchr., Aktenzeichen D5-31004/30#1, wird über die Grenzbeträge nach § 39 ATV informiert.

 

Quelle: Internetmitteilung des BMI

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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