BMI zum Thema „Grenzbeträge nach § 39 ATV“
In dem RdSchr., Aktenzeichen D5-31004/30#1, wird über die Grenzbeträge nach § 39 ATV informiert.
Quelle: Internetmitteilung des BMI
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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