BMI zur Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Bundesverwaltung
Das Rundschreiben behandelt folgende Themen:
- Wesentliche Änderungen des AÜG
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit
- Anwendungsbereich des AÜG (Personalgestellungen bei Aufgabenverlagerungen; Arbeitnehmerüberlassung innerhalb der öffentlichen Verwaltung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Versetzung; Abordnung; Zuweisung; wirtschaftliche Tätigkeit)
- Regelungen des AÜG (Überlassungshöchstdauer; Grundsatz; abweichende Regelungsmöglichkeiten; Rechtsfolgen bei Verstößen; Equal Pay; Verbot des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecher; Konkretisierungs- und Bezeichnungsfrist; keine statistischen Meldungen)
Quelle: Internetmitteilung des BMI
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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