Bürger sind mit öffentlicher Verwaltung überwiegend zufrieden
Die Befragung führte das Statistische Bundesamt im Rahmen der Regierungsinitiative „amtlich einfach – Staat der kurzen Wege“ durch. Auf einer Skala von – 2 (sehr unzufrieden) bis + 2 (sehr zufrieden) liegt der Gesamtindikator bei 1,06.
Untersuchung verschiedener Lebenslagen
In den 22 untersuchten Lebenslagen fällt die Bewertung der jeweiligen öffentlichen Dienstleistungen unterschiedlich aus. Die notwendigen Behördengänge werden in der Situation einer Eheschließung mit 1,46 besonders gut bewertet. Auch im Rahmen eines Umzugs und der Fahrzeuganmeldung ist die Wahrnehmung bei den Betroffenen überwiegend gut. Die Kontakte mit Behörden bei Arbeitslosigkeit und bei finanziellen Problemen schneiden nicht so gut ab, erreichen aber mit 0,37 immer noch einen positiven Wert.
Verschiedene Faktoren maßgeblich
Die Befragung ermittelte außerdem die Bedeutung verschiedener Faktoren, die die individuelle Zufriedenheit beeinflussen. So ist den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in die Verwaltung am wichtigsten, wie auch die Diskriminierungsfreiheit und Unbestechlichkeit besonders bedeutend eingeschätzt werden. Sehr wichtig ist auch die Fachkompetenz der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Behörden. Mit diesen Faktoren waren die Befragten auch überdurchschnittlich zufrieden. Weniger zufrieden zeigten sich die Bürgerinnen und Bürger mit der Verständlichkeit des Rechts im Allgemeinen und der Formulare und Anträge im Besonderen.
Erforderliche Handlungsfelder
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Wahrnehmung der Verwaltung in der Öffentlichkeit spürbar zu verbessern und die Bürokratie zu vereinfachen. Die Ergebnisse der Befragung zeigen Handlungsfelder auf. Die Verständlichkeit der Formulare und Anträge hat sich dabei neben der Verständlichkeit des Rechts und den Informationen zu notwendigen Verfahrensschritten als besonders dringlich herausgestellt. Die Bewertung des Einflussfaktors Verständlichkeit der Formulare und Anträge schwankt allerdings sehr stark: Beim Erwerb des Führerscheins erreicht der Wert noch gute 1,22 auf der Skala von – 2 (sehr unzufrieden) bis + 2 (sehr zufrieden), während in der Situation finanzieller Probleme eine Unzufriedenheit von – 0,08 vorliegt.
Politische Einschätzung
Der Bericht zur Zufriedenheitsbefragung wurde am 19.8.2015 dem Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung, Staatsminister Dr. Helge Braun, MdB übergeben. Er steht im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (Pressebereich) zum Download zur Verfügung. Ergänzende Informationen zur Regierungsinitiative „amtlich einfach – Staat der kurzen Wege“ und zu den untersuchten Lebenslagen finden Sie auf der Seite www.amtlich-einfach.de.
Staatsminister Dr. Helge Braun sagte in einer ersten Einschätzung der Zahlen: „Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind mit der Verwaltung und ihren behördlichen Dienstleistungen insgesamt sehr zufrieden. Das ist ein gutes Signal! Besonders freut mich, dass die Zufriedenheit bei der Unbestechlichkeit und der Neutralität der Behörden am höchsten ist. Deutschland hat ein ausgesprochen gut funktionierendes Rechtssystem mit hohen Standards und transparenten Entscheidungswegen.
In einigen Bereichen können wir uns aber noch verbessern: Die Bürger wünschen sich, dass die Verständlichkeit der Informationen und des zugrundeliegenden Rechts erhöht wird. Wir müssen uns fragen, was wir tun können, um Informationsangebote bürgernäher zu formulieren und insgesamt verständlicher zu gestalten. Dies führt zu einer höheren Akzeptanz von Entscheidungen.
Auch in vielen anderen Bereichen geben uns die Ergebnisse der Befragung Anlass zur genauen Analyse. Man erkennt eine Tendenz, dass die Befragten in existenziellen Notlagen, wie z. B. im Fall von Arbeitslosigkeit oder bei finanziellen Problemen, weniger zufrieden mit den Dienstleistungen und Informationsangeboten von Behörden sind. Hier müssen wir uns fragen, was die Ursache dafür ist. Alle Betroffenen sind gefordert, eine genaue Analyse vorzunehmen und alle Möglichkeiten zur Verbesserung zu nutzen.“
Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 298/15 vom 19.8.2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
