rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Bürokratieabbau in der Verwaltung – elektronisch statt in Papierform

Jetzt bewerten!

Die Bundesregierung streicht weitere bürokratische Hemmnisse in der Verwaltung. Anstelle von schriftlichen Erklärungen oder Unterschriften sollen künftig möglichst einfache elektronische Verfahren eingesetzt werden können. Der Bundesrat hat jetzt ein entsprechendes Gesetz beschlossen.

Wer kennt es nicht? Im Amt oder in der Verwaltungsbehörde gibt es für fast alles ein Formular. Den richtigen Haken hier, das richtige Kreuz dort zu setzen – und am Ende die Unterschrift nicht vergessen. Oft sinnvoll, aber nicht immer. Darum hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 10. März 2017 zugestimmt.

 

Bisherige schriftliche Erklärungen oder Unterschriften sollen durch möglichst einfache elektronische Verfahren ersetzt werden. Das gilt für insgesamt 464 verwaltungsrechtliche Rechtsvorschriften des Bundes. So sollen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auf elektronischem Weg einfacher mit der Verwaltung kommunizieren können.

 

Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste

 

Die Verwaltung öffnet sich damit weiter den berechtigten Interessen von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen. Durch das Gesetz werden einfache elektronische Verwaltungsdienste weiter ausgebaut und unnötige Bürokratie weiter abgebaut. Künftig soll so beispielweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt oder eine Beschwerde gegen Lärmschutzwälle elektronisch eingereicht werden können.

 

Die Bundesregierung hatte bereits in der Digitalen Agenda 2014-2017 und dem Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 entschieden, die im Verwaltungsrecht des Bundes enthaltenen Formerfordernisse auf den Prüfstand zu stellen. Hierzu hatte das Bundeskabinett auch bereits am 6. Juli 2016 den „Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes“ verabschiedet, in dem die Ergebnisse dieser Überprüfung zusammengefasst wurden.

 

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 10.3.2017

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-tarifrecht-2.png
SX_LOGIN_LAYER