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Bundesinnenminister nimmt Stellung zu den Lohnforderungen der Gewerkschaften

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Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat noch am 18.2.2016 Stellung zu den Lohnforderungen der Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Stellung genommen.

Das Volumen allein der Kernforderungen der Gewerkschaft beträgt für die Tarifbeschäftigten des Bundes insgesamt rd. 485 Mio. Euro und entspricht rd. 6,1 Prozent. Das bedeutet bei einer Berücksichtigung der Beamten und Soldaten Mehrkosten von insgesamt ca. 1,7 Milliarden Euro pro Jahr nur für den Bund. Hinzu kämen weitere Kosten für die strukturellen Forderungen wie z. B. die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeitarbeit.


Hierzu erklärt der Bundesinnenminister:

„Staat und Verwaltung und das gesamte Land stehen weiter vor großen und wichtigen Aufgaben, denen sich alle gesellschaftlichen Kräfte zuwenden müssen. Ich will deshalb in Richtung der Gewerkschaften und aller Beteiligten klar machen: Das Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nach angemessener Lohnerhöhung ist berechtigt. Dazu bedarf es keiner Verhandlungsrituale und keiner Streiks, nicht einmal Warnstreiks. Wir wissen auch so die geleistete Arbeit zu würdigen.

Das haben wir übrigens auch in der Vergangenheit getan. Ich erinnere daran, dass wir in den letzten vier Jahren erhebliche Entgeltsteigerungen bei gleichzeitiger niedriger Inflation vereinbart haben. Die Inflationsrate wird nach allen Prognosen niedrig bleiben.

Die heute erhobenen Forderungen der Gewerkschaften sind aber auch im Vergleich mit anderen Branchen unerwartet hoch. Sie bedeuten für den Bund ein Kostenvolumen von insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist von einem akzeptablen Ergebnis weit entfernt. Tarifabschlüsse mit Augenmaß bleiben das Gebot der Stunde. Das wissen die Gewerkschaften eigentlich selbst am besten. Der viel zu hohe Einstieg in die Tarifverhandlungen macht ein Ergebnis nicht besser, sondern verlängert nur die Verhandlungen.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir zügig zu einem fairen Abschluss kommen.“


Quelle: Pressemitteilung des BMI vom 18.2.2016


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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