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Bundeskabinett beschließt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

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Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer. Die Bundesregierung will die Lohndifferenz jetzt beseitigen.

Dazu hat das Kabinett am 11. Januar 2017 das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachte Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen. Es verankere das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, erklärte Bundesfrauenministerin Schwesig.

 

 

Die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern beträgt im Durchschnitt 21 Prozent. Selbst wenn man herausrechnet, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, bleibt noch immer eine Lücke von sieben Prozent im Durchschnitt. Damit das nicht länger so bleibt, hat das Bundeskabinett den genannten Gesetzentwurf beschlossen.

 

Regelungen zur Transparenz

 

„Es geht darum, das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Frauen und Männer zu verankern und vor allem Transparenzregelungen einzuführen, damit man überhaupt weiß, ob man gerecht bezahlt wird“, sagte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig. Das sei ein ganz wichtiges Gesetz für die Schließung der Lohnlücke, so Schwesig. Denn nur, wenn man wisse, dass man nicht gerecht bezahlt werde, könne man das Verändern.

 

Individueller Auskunftsanspruch

 

Konkret bedeutet das: Frauen und Männer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sollen künftig ein individuelles Auskunftsrecht erhalten, um ihre eigene Entlohnung mit der Entlohnung von Kollegen bzw. Kolleginnen mit gleicher Tätigkeit vergleichen zu können. Der Auskunftsanspruch bezieht sich aber nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten.

 

In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch in der Regel über die Betriebsräte wahrgenommen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat und ohne Tarifvertrag können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber wenden.

 

Prüferverfahren und Berichtspflicht

 

Zudem werden private Arbeitgeber dazu aufgefordert, ihre Vergütungsstrukturen zu überprüfen und das Gebot der Entgeltgleichheit entsprechend zu gestalten. Lageberichtspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften) ab 500 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig über Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit im Unternehmen berichten.

 

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung und des BMFSFJ vom 11.1.2017

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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