Bundestag beschließt Behindertengleichstellungsrecht
Die wesentlichen Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes betreffen die
- Anpassung des Begriffs der Behinderung an den Wortlaut der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen,
- Verbesserung der Barrierefreiheit durch Aufnahme von Bestimmungen im Bereich Bau, Informationstechnik und bei institutionellen Förderungen durch die Bundesverwaltung,
- Aufnahme der leichten Sprache bei Informationen durch die Bundesbehörden,
- Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt und
- Errichtung einer Bundesfachstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
Hinzu kommt ein kostenfreies Schlichtungsverfahren, das künftig Verbandsklagen, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet ist und für Einzelpersonen zur Verfügung steht.
Die Definition von Barrierefreiheit wird erweitert, indem Hilfsmittel wie Blindenführ- oder Assistenzhunde zugelassen werden.
Verbände von Menschen mit Behinderungen können finanziell gefördert werden. Im Jahr 2016 stehen dafür 500.000 Euro zur Verfügung. Ab 2017 ist es ein Betrag in Höhe von einer Million Euro. Gefördert werden unter bestimmten Voraussetzungen z. B. Kommunikationshilfen, Verbesserung der technischen Infrastruktur und Fortbildungen.
Quelle: Internetmitteilungen des Bundestags und der Bundesregierung vom 12.5.2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
