dbb Bürgerbefragung 2016: Deutsche Bürger wollen „starken Staat“
Das sind zwei der wesentlichen Ergebnisse der am 23. August 2016 in Berlin vorgestellten „Bürgerbefragung Öffentlicher Dienst“.
Die Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag des dbb durchgeführt.
Im Ranking der beliebtesten Berufe liegen mit Feuerwehrleuten (93 Prozent), Ärzten und Pflegern (87 Prozent) oder Polizisten bzw. Erziehern (82 Prozent) auch 2016 die öffentlich Bediensteten ganz vorn. Die größten Gewinner im Berufe-Ranking der Deutschen (seit 2007) arbeiten bei der Müllabfuhr (+ 10 Prozent) oder als Briefträger (+ 8 Prozent), Lehrer und „Beamte“ (+ 7 Prozent).
In der diesjährigen dbb Umfrage wurden die Deutschen zudem über ihre Kenntnisse und Einstellungen zu Aspekten des Föderalismus gefragt. Obwohl 61 Prozent der Bundesbürger finden, dass sich die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bewährt hat, können die meisten Befragten außer dem Thema „Bildung“ kaum weitere Länderkompetenzen benennen. Gleichzeitig fordert die Mehrheit eine einheitliche Bundeskompetenz bei Themen wie Strafvollzug, Steuer- und Finanzpolitik, Beamtenbesoldung, Schule und Polizei. „Das ist ein interessanter Widerspruch“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt das Ergebnis am 23. August 2016 in Berlin: „Abstrakt sind die Menschen für weitgehende Kompetenzaufteilung, konkret wollen sie aber gleichzeitig Bundesvorgaben für landesweit einheitliche Standards und Regelungen.“
Generell, so der dbb Chef, habe auch die zehnte Auflage der dbb Bürgerbefragung die positive Imageentwicklung von öffentlichem Dienst und Beamtenschaft bestätigt. Dauderstädt: „Vor allem beim Beamtenimage gibt es eine nachhaltige Verbesserung. Positive Attribute, wie „verantwortungsbewusst“ oder „zuverlässig“ werden den Beamten von Jahr zu Jahr öfter zugeschrieben. Negative Eigenschaften, wie „arrogant“, „ungerecht“ und „überflüssig“ werden immer weniger genannt. Das ist ein sehr ermutigendes Zeichen!“.
Die vollständige dbb Bürgerbefragung Öffentlicher Dienst 2016 finden Sie hier:
www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2016/forsa_2016.pdf
Quelle: dbb newsletter Nr. 54/16 vom 23.8.2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
