dbb kritisiert geplante Änderung zum AÜG
Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Willi Russ, wies darauf hin, dass das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, der missbräuchlichen Gestaltungsform des Werkvertrags einen Riegel vorzuschieben, weitgehend verfehlt werde.
Russ: „Ein weiterer Anstiegt der Leiharbeit ist so nicht zu verhindern.“ Im Gesetzentwurf fehle unter anderem die dringend erforderliche Auflistung der Abgrenzungskriterien zwischen Werk- und Scheinwerkverträgen. Unzureichend ist aus Sicht des dbb auch die vorgesehene Regelung zur Dauer der Arbeitnehmerüberlassung. Der dbb fordert darüber hinaus, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz den Tarifvorbehalt zugunsten einer bedingungslosen Geltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von Leiharbeitnehmern und Stammbeschäftigten zu streichen. Diese Gleichbehandlung müsse vom ersten Tag an gelten, eine Frist von neun Monaten benachteilige die Leiharbeitnehmer letztlich ohne sachlichen Grund.
Quelle: dbb newsletter 066/2016 vom 17.10.2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
