Digitalisierung der Verwaltung voranbringen
Der Evaluierungsbericht 2016 gibt einen umfassenden Überblick über den Umsetzungsstand des E-Government-Gesetzes in der Bundesverwaltung. Er bezieht sich auf die Vorhaben des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“. Nach der Verabschiedung im Kabinett wird der Bericht an den Präsidenten des Deutschen Bundestags und die Präsidentin des Bundesrats weitergeleitet.
Unterstützung bei digitalen Projekten
Das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ unterstützt Behörden mit konkreten Projekten dabei, die Digitalisierung umzusetzen. Dies geschieht durch zeitgemäße digitale Angebote, durch einen fortschrittlichen Datenschutz und Datensicherheit sowie durch die Öffnung von Datenbeständen.
Die Projekte betreffen zentrale technische Infrastrukturen, die einen einfacheren Kontakt der Verwaltung mit Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen ermöglichen. Es geht aber auch um behördeninterne Anwendungen wie die E-Akte.
Zu den Projekten gehören u. a.
- der Portalverbund mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürgern sowie Internehmen im Netz einen leicht auffindbaren, sicheren Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen bereitzustellen;
- die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte);
- der Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen;
- die Digitalisierung der Beschaffungsprozesse des Bundes;
- die organübergreifende Digitalisierung des Gesetzgebungsverfahrens;
- Open Data.
Erste Erfolge sind erreicht
Die bereits in Kraft getretenen Umsetzungspflichten sind zu weiten Teilen erreicht, so z. B. De-Mail, elektronischer Zugang zu Dienstleistungen von Behörden, barrierefreier Internetzugang sowie elektronische Zahlungsverfahren. Viele der Projekte sind aber langfristig angelegt. Betroffen sind zahlreiche Behörden mit teilweise sehr unterschiedlichen Ausgangssituationen.
Die für die Transformation notwendige Kompetenz in den Organisationen der Bundesverwaltung muss über mehrere Jahre hinweg auf- und ausgebaut werden. In zwei und in vier Jahren wird es daher eine erneute Evaluierung geben.
Das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ vom 17. September 2014 ist als Beitrag der Verwaltung ein Bestandteil der digitalen Agenda. Er greift Forderungen des Koalitionsvertrags nach verbindlichen Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung auf. Das Regierungsprogramm bündelt bestehende und zukünftige Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich E-Government. Diese sind rechtlicher, organisatorischer und technischer Natur. Zudem koordiniert das Programm die Umsetzung des E-Government-Gesetzes im Bund. Anknüpfungspunkt für das Regierungsprogramm ist das E-Government-Gesetz, das am 1. August 2013 in Kraft getreten ist.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 17.5.2017
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
