Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung: Verlässlichkeit für Betriebe und Geduldete
Gute Integrationsleistungen sollen sich auszahlen. Deshalb hat das Bundeskabinett das Beschäftigungsduldungsgesetz beschlossen. Ziel ist mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Geduldete.
Der Entwurf des Beschäftigungsduldungsgesetzes enthält Regelungen, damit gut integrierte Geduldete einen verlässlichen Status erhalten können. Zudem ist eine bundeseinheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung vorgesehen.
Klare Kriterien, verlässlicher Status
Mit der neu eingeführten Beschäftigungsduldung werden klare Kriterien für einen verlässlichen Status geduldeter Menschen definiert, die ihren Lebensunterhalt selbst sichern und die gut integriert sind.
Diese Beschäftigungsduldung kann nach 30 Monaten bei Vorliegen der Voraussetzungen und verbesserten Sprachkenntnissen in eine Aufenthaltserlaubnis führen.
Asyl- und Erwerbsmigration bleiben getrennt
Hinsichtlich der bereits bestehenden Regelung der Ausbildungsduldung werden wesentliche Voraussetzungen konkretisiert, um eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu erreichen. Zudem werden staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- und Helferberufe einbezogen, soweit darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt. Damit setzt die Bundesregierung auch ihren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.
Mit diesen Regelungen hält die Bundesregierung am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration fest.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 19.12.2018
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
