Endgültige Tarifeinigung für schulische Ausbildungen in Gesundheitsberufen bei den Ländern
Für die betroffenen Auszubildenden an Universitätskliniken wurde der „TVA-L Gesundheit“ vereinbart. Er entspricht im Wesentlichen dem TVA-L Pflege.
Die Tarifeinigung gilt für die Auszubildenden zur/zum Orthoptistin/Orthoptisten, Logopädin/Logopäden, Med.-techn. Laborassistentin/-assistent, Med.-techn. Radiologieassistentin/-assistent, Med.-techn. Assistentin/Assistent für Funktionsdiagnostik, Vet.med.-techn Assistentin/Assistenten, Ergotherapeutin/Ergotherapeuten, Physiotherapeutin/Physiotherapeuten sowie Diätassistentin/Diätassistenten.
Eine Erweiterung des Geltungsbereichs für entsprechende Auszubildende an den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg wird landesbezirklich geklärt.
Entgelterhöhung ab Januar 2019
Das monatliche Ausbildungsentgelt startet bei
- 1.010,74 Euro (1. Ausbildungsjahr) und steigt über
- 1.070,80 Euro (2. Ausbildungsjahr) bis auf
- 1.167,53 Euro (3. Ausbildungsjahr).
Diese Ausbildungsentgelte werden rückwirkend ab Januar 2019 gezahlt. Damit sind die Ausbildungsentgelte im Gegensatz zur ursprünglichen Einigung aus dem Jahr 2018 bereits um monatlich 45,50 Euro gestiegen.
Ab Januar 2020 werden die Entgelte um weitere 50 Euro/Monat erhöht. Sie betragen dann
- 1.060, 74 Euro (1. Ausbildungsjahr)
- 1.120,80 Euro (2. Ausbildungsjahr)
- 1.217,53 Euro (3. Ausbildungsjahr)
Hintergrund
In vielen Ausbildungsberufen im Gesundheitsbereich wurden bisher keine Ausbildungsentgelte gezahlt. Während des praktischen Teils werden diese Auszubildenden jedoch in den Kliniken eingesetzt und auch abgerechnet – häufig als vollwertige Arbeitskräfte. Auszubildende in den Bereichen Operationstechnische Assistenz (OTA) und Anästhesietechnische Assistenz (ATA) konnten bereits in den vergangenen Jahren dem Ausbildungstarifvertrag TVAL-Pflege zugeordnet werden.
Quelle: Internetnachricht des dbb beamtenbund und tarifunion vom 4.3.2019
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
