Entgeltordnung und Stellenplan
Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen in seinen Verfahrenshinweisen für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2015 und des neuen Finanzplans 2015 bis 2019 mitgeteilt, dass eine Anpassung der Stellenpläne an die neue Entgeltordnung – entgegen der bisherigen Planung – nicht mit der Aufstellung des Haushalts 2016, sondern spätestens mit der Aufstellung des Haushalts 2017 erfolgt; hierzu ist ein gesondertes Rundschreiben angekündigt (vgl. Rundschreiben des BMF vom 15.12.2014 – II A 1 – H 1105/14/100002:1 – Anlage 2 Nr. 21.1 am Ende).
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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