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Erster Änderungstarifvertrag zum TV EntgO-L vereinbart

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Die Entgeltordnung für Lehrkräfte ist im Detail weiter verbessert worden.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb haben sich am 2. Februar 2016 auf den Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TV EntgO-L vom 28.3.2015 verständigt.

Insbesondere wurden die Fristenregelungen für Höhergruppierungen und für die Angleichungszulage vereinfacht. Ferner wurde eine Regelung für den Fall der erstmaligen Höhergruppierung bei Änderung des Besoldungsrechts vereinbart und die Eingruppierung sozialpädagogischer Mitarbeiter an Grund- und Förderschulen in Nordrhein-Westfalen wurde verbessert.

Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Willi Russ, sagte zur Neuregelung: „Mit diesem 1. Änderungstarifvertrag zeigen wir deutlich, dass die Entgeltordnung für Lehrkräfte ein dynamisches Werk ist. Wir haben notwendige Veränderungen und Verbesserungen mit der TdL ausgehandelt und werden im nächsten Jahr, zur Einkommensrunde 2017, weitere Verbesserungen einfordern. Dieser Weg ist gut für die Lehrerinnen und Lehrer, er ist ordnungspolitisch alternativlos und er ist unumkehrbar.“


Hintergrund:

Seit dem 1. August 2015 ist erstmals eine Entgeltordnung für Lehrkräfte in Kraft. Sie ersetzt die bis dahin gültigen Arbeitgeberrichtlinien, auf deren Gestaltung die Gewerkschaften keinen Einfluss hatten. Während der letzten Einkommensrunde mit der TdL hat sich der dbb dafür entschieden, die Eingruppierung der Lehrkräfte nicht mehr den Arbeitgebern allein zu überlassen. Nach der Darstellung des dbb ist sich der dbb mit der TdL darüber einig, „dass das neue Tarifwerk gerade in der Anfangsphase einer ständigen Qualitätskontrolle zu unterziehen ist. Der jetzt vereinbarte 1. Änderungstarifvertrag ist das Resultat eines regelmäßigen Austauschs zwischen den Arbeitgebern und dem dbb.“


Quelle: Internetmitteilung des dbb vom 15.2.2016


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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