Erstes Quartal 2017: Reallöhne trotz deutlich stärker gestiegener Preise weiterhin im Plus
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrug der nominale Verdienstanstieg 2,6 %. Obwohl die Verbraucherpreise – auf Quartalsbasis bemessen – mit + 1,9 % so stark stiegen wie zuletzt Ende 2012, waren die Reallöhne das 13. Quartal in Folge höher als im jeweiligen Vorjahresquartal.
Zum 1. Januar 2017 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland erstmals erhöht. Die Anpassung dieses Stundenlohns von 8,50 Euro auf 8,84 Euro hat in den Ergebnissen des Nominallohnindex, der die Veränderung der Bruttomonatsverdienste misst, keine offensichtlichen Auswirkungen hinterlassen. So stiegen die Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung mit + 3,7 % überdurchschnittlich stark an. Hauptursache dafür sind weit überdurchschnittlich gestiegene Sonderzahlungen. Der Verdienstzuwachs der an- und ungelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lag jeweils bei 2,6 % und somit genau im Durchschnitt aller Beschäftigten.
Der Verdienstanstieg der Teilzeitbeschäftigten lag mit + 3,0 Prozent über dem der Vollzeit- (+ 2,6 %) und geringfügig Beschäftigten (+ 1,0 %). In den neuen Ländern fiel der Verdienstzuwachs mit + 3,3 % stärker aus als im früheren Bundesgebiet (+ 2,6 %).
Quelle: Pressemitteilung Nr. 210/17 Destatis vom 23.6.2017
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
