Flüchtlingshilfe – wie der Bund Ländern und Kommunen hilft
Die Bundesregierung hat den Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren strukturell saniert. Jetzt nutzt sie die Spielräume, um Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen.
Umfangreiches Maßnahmenpaket
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 24. September 2015 ein Maßnahmenpaket zur Asyl- und Flüchtlingspolitik beschlossen. Damit übernimmt der Bund einen großen Teil der Kosten. Um die Flüchtlings- und Asylsituation zu bewältigen, hatte der Koalitionsausschuss bereits am 6. September 2015 beschlossen, die eigene Planung anzupassen und den Haushalt 2016 um drei Milliarden Euro zu erhöhen.
- 670 Euro pro Flüchtling
Steigende Flüchtlingszahlen stellen die öffentlichen Finanzen vor enorme Herausforderungen. Die Lösung des Flüchtlingsproblems hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen im großen Umfang. - Über 100.000 Unterkunftsplätze
Der Bund entlastet Länder und Kommunen auch an anderen Stellen. Beispielsweise stellte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Stand 29.10. – schon über 109.000 Unterkunftsplätze bereit. Der Bund überlässt seine Immobilien mietzinsfrei. Künftig erstattet die BImA den Kommunen außerdem die Kosten für die Herrichtung der Objekte. - Bundestag entscheidet über Haushalt
Auch im eigenen Haushalt hat der Bund einen hohen Finanzbedarf zu stemmen. Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2016 sieht keine Neuverschuldung vor. Die abschließende Entscheidung über den Bundeshaushalt liegt jetzt beim Parlament. Derzeit läuft das parlamentarische Verfahren, das auch die Veränderungen aufgrund der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen berücksichtigen muss.
Länder und Kommunen bleiben zuständig
Bei allen Problemen darf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder und Kommunen nicht außer Acht gelassen werden. Die Bundeskanzlerin steht in regelmäßigem Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden. Sie wird sich am 3. September mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände und der bayerischen Kommunalverbände treffen.
Am Donnerstag, 5. November, trifft die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammen. Auch bei diesem Termin wird es um die aktuelle Lage in der Asyl- und Flüchtlingspolitik gehen.
Die innerhalb des Finanzplanungszeitraums wesentlichen Inhalte des Pakets sind in folgender Tabelle dargestellt (in Millionen Euro):
*Abschlagzahlung für 2016 festgelegt. Personenscharfe Spitzabrechnung für 2016 wird bei der für 2017 festzulegenden Abschlagzahlung berücksichtigt.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 30.10.2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
