Fünf Milliarden für Flüchtlingsunterbringung
Bund und Länder haben sich am 24. September 2015 auf ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen geeinigt. Mit dem Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 hat die Bundesregierung diese Maßnahme umgesetzt.
Die Bundesregierung verdoppelt die bisher vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen im Jahr 2015 bei der Flüchtlingsunterbringung auf zwei Milliarden Euro. Wie der Bundeshaushalt 2015 ist auch der Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts 2015 ohne neue Schulden ausgeglichen. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 wird darüber hinaus eine Rücklage in Höhe von fünf Milliarden Euro gebildet, die der Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen ab 2016 zur Verfügung stehen.
Ferner schaffte die Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Ländern und Gemeinden die notwendigen Herrichtungskosten von Flüchtlingsunterkünften auf Liegenschaften der BImA erstatten kann.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 6.11.2015
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
