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Für jeden zweiten Beschäftigten gilt ein Branchentarifvertrag

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Im Jahr 2015 arbeitete rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt.

Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 15.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

 

Seit 1996, als erstmals Daten zur Tarifbindung für Ost- und Westdeutschland vom IAB erhoben wurden, ist der Anteil der in tarifgebundenen Betrieben Beschäftigten deutlich zurückgegangen. 1996 arbeiteten in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, in denen ein Branchentarifvertrag galt. Im Jahr 2015 waren es nur noch 51 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 37 Prozent.

 

Gegenüber 2014 sank die Tarifbindung in Westdeutschland um zwei Prozentpunkte. In Ostdeutschland stieg sie dagegen verglichen mit 2014 um einen Prozentpunkt an.

 

Für acht Prozent der Beschäftigten im Westen und zwölf Prozent im Osten galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag. Das bedeutet einen Anstieg von einem Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr in beiden Landesteilen.

 

Für 41 Prozent der westdeutschen und 51 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten gab es 2015 keinen Tarifvertrag. In Westdeutschland profitierten 51 Prozent dieser Arbeitnehmer jedoch indirekt, da sich ihre Betriebe an Branchentarifverträgen orientierten. In Ostdeutschland waren es 44 Prozent der Beschäftigten in Betrieben ohne Tarifbindung, denen die indirekte Wirkung eines Tarifvertrags nutzte. Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr rückläufig: 2014 arbeiteten noch 50 Prozent der Beschäftigten in nicht tarifgebundenen Betrieben, die sich aber an den tarifvertraglichen Standards orientierten, erläutern die IAB-Forscher zur rückläufigen indirekten Wirkung von Tarifverträgen in Ostdeutschland. In Westdeutschland dagegen hat sich dieser Wert kaum verändert und lag bei 52 Prozent.

 

 

Quelle: Presseinformation des IAB vom 1.6.2016

 

 

Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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