Gesetz zur beruflichen Weiterbildung soll Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern
Im Zuge des wirtschaftlichen und technischen Strukturwandels werden immer mehr Fachkräfte gesucht. An den wenig Qualifizierten geht der Beschäftigungsaufschwung vorbei. Die Bundesregierung will die Berufschancen für geringqualifizierte Beschäftigte verbessern. Das Kabinett hatte das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung im Februar auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat es nun in zweiter und dritter Lesung beschlossen.
Ohne Abschluss schlechte Karten
Langzeitarbeitslose und Beschäftigte ohne Berufsabschluss haben immer schlechtere Karten auf dem Arbeitsmarkt. Rund 20 Prozent der Geringqualifizierten sind arbeitslos, mit Berufsabschluss sind es dagegen nur fünf Prozent.
Wer auch in Zukunft mit den Veränderungen am Arbeitsplatz mithalten will, muss sich qualifizieren. Bisher tun dies noch zu wenige Geringqualifizierte. Allerdings wollen sich inzwischen immer mehr jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben weiterqualifizieren.
Manchmal ist es sogar notwendig, erst bestimmte Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Mathematik oder IT-Kenntnisse zu verbessern, bevor man eine Weiterbildung mit Abschluss macht. Das können die Arbeitsagenturen jetzt fördern.
Mit Weiterbildungsprämie zum Abschluss
Wer die ersten Hürden überwunden hat und mit einer Weiterbildung einen Abschluss nachholen will, bekommt einen Anreiz: die Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen beträgt 1.000 und 1.500 Euro.
Die Erfolgsprämie für die Weiterbildung wurde in einem Modellprojekt in Ostthüringen ausprobiert.
Neu ist auch, dass Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben Zuschüsse erhalten, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden. Bisher werden sie nur gefördert, wenn der Arbeitgeber während der Weiterbildung das Arbeitsentgelt zahlt. Damit können bisher Weiterbildungen am Feierabend und am Wochenende nicht gefördert werden.
Schließt ein Unternehmen oder wird umstrukturiert, kommen Beschäftigte in eine Transfergesellschaft. Geringqualifizierte oder ältere Arbeitnehmer (über 45 Jahre) werden gefördert, wenn sie sich schon dort weiterbilden. Das hilft bei der Vermittlung in eine neue Beschäftigung (Job-to-Job). Die Arbeitsagentur fördert die Kosten für die Weiterbildung. Das Transferkurzarbeitergeld wird weitergezahlt.
Wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann, steht dies der vorrangigen Vermittlung in Arbeit nicht entgegen. Langzeitarbeitslose können durch längere Maßnahmen zur Eignungsfeststellung bei einem Arbeitgeber gefördert werden.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 2.6.2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
