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Gesetzentwurf zur betrieblichen Altersversorgung vorgelegt

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 4.11.2016 den gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen erarbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben.

Mit diesem Gesetz soll durch gezielte Maßnahmen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht die Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden gestärkt werden. Es soll damit die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode zielgenau umsetzen.

 

 

Der Entwurf sieht folgende Lösungsmöglichkeiten vor:

 

  • Die Möglichkeiten für die Sozialpartner, über Tarifverträge einfache, effiziente, kostensichere und damit gezielt auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Beschäftigten zugeschnittene betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, werden erweitert.

  • Die Sozialpartner können künftig auch sog. reine Beitragszusagen vereinbaren, über Leistungen der durchzuführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- bzw. Opting-Out-Systeme in den Unternehmen und Betrieben einführen.

  • Daneben wird ein spezifisches Fördermodell für Geringverdiener eingeführt sowie die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht und optimiert.

  • Schließlich werden im Sozialrecht neue Anreize für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung besonders bei Geringverdienern gesetzt.

Weitere Informationen (vollständiger Wortlaut des Referentenentwurfs – 69 Seiten) erhalten Sie hier.

 

 

Quelle: Internetmeldung des BMAS vom 4.11.2016

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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