Hochschulfinanzierung – Änderung des Grundgesetzes für die Forschung
„Der Bundestag hat mit seiner Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung die Weichen für die Wissenschaft in Deutschland richtig gestellt. Schon heute gibt es im Hochschulbereich so viel Kooperation wie nie. Mit der Grundgesetzänderung können Bund und Länder aber künftig unbefristet und institutionell zusammenarbeiten. Das macht unsere Kooperation noch unkomplizierter, noch verlässlicher, noch strategischer. Wir bekommen eine Win-Win-Situation für Bund und Länder, Hochschulen und Studierende. Ich hoffe, dass nun auch der Bundesrat am 19. Dezember der Grundgesetzänderung zustimmt, damit sie möglichst schnell in Kraft treten kann“, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka.
Hürden aufgehoben
Entsprechend der Föderalismusreform konnte der Bund bisher Hochschulen nur zeitlich und thematisch begrenzt, nicht aber institutionell fördern. Denn die Regelungskompetenz für Hochschulen fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Hieran wird sich auch durch den neu gefassten Artikel des Grundgesetzes nichts ändern.
Beispiele für erfolgreich vom Bund befristet geförderte Programme sind die Exzellenzinitiative oder das Professorinnenprogramm. Beide könnten nach der Grundgesetzänderung unbefristet fortgesetzt werden. Darüber hinaus könnte der Bund aber auch die Grundfinanzierung eines Hochschulinstituts übernehmen, wenn es eine besondere Bedeutung hat.
Dauerhafte Unterstützung
Künftig kann sich der Bund an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligen. Er kann an der Entwicklung neuer Maßnahmen mitwirken und die Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen besser unterstützen. Dies gilt für Maßnahmen von überregionaler Bedeutung und nach Zustimmung aller Bundesländer.
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaft und Forschung ist eine Grundvoraussetzung für die Innovationsfähigkeit Deutschlands. Hochschulen tragen mit ihrer Einheit aus Forschung und Lehre wesentlich dazu bei. Sie bilden mittlerweile mehr als 50 Prozent eines Jahrgangs aus. Es ist daher notwendig, ihnen mit einer angemessenen Grundfinanzierung eine verlässliche finanzielle Perspektive zu geben.
Länder werden entlastet
Die Grundgesetzänderung ist eine von mehreren Maßnahmen, um Bildung und Forschung verstärkt zu fördern und die Länder finanziell zu entlasten. So übernimmt der Bund die Finanzierung des BAföG vollständig und auf Dauer. Das entlastet die Länder um mehr als eine Milliarde Euro jährlich. Die Länder haben zugesagt, diese Mittel in die Bildung zu investieren.
Der Bund finanziert weiterhin außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation sowie die Exzellenzinitiative. Die im Forschungspakt zugesagte jährliche Etatsteigerung der außeruniversitären Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein.
„Bestehende Barrieren werden abgebaut. Das ist eine Weichenstellung für die Zukunft weit über diese Legislaturperiode hinaus. Das ist ein guter Tag für den Wissenschaftsstandort Deutschland“, sagte Wanka.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 13.11.2014
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
