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Integration von Flüchtlingen – Bund entlastet Länder und Kommunen um 20 Milliarden Euro

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Der Bund will die Länder und die Kommunen bei den Kosten für die Integration der Flüchtlinge weiter entlasten – insgesamt um fast 20 Milliarden Euro in den kommenden Jahren. Das hat das Bundeskabinett am 14.9.2016 beschlossen.

Damit zeigt der Bund erneut, dass er Länder und Kommunen nachhaltig bei ihren Aufgaben zur Integration von Flüchtlingen unterstützt. Der Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes setzt die zusätzlichen finanziellen Entlastungen bei den flüchtlingsbedingten Kosten um, die der Bund den Ländern und Gemeinden im Sommer zugesagt hat.

 

Jährliche Integrationspauschale und Wohnungsbauförderung

 

Der Bund hatte den Ländern in den Jahren 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zugesagt. Außerdem gewährt der Bund den Ländern für den Wohnungsbau jeweils 500 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren. Die Gelder sind im „Gemeinsamen Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen“ bereits in Aussicht gestellt worden.

 

Kosten der Unterkunft

 

Der Bund übernimmt die kommunalen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. Das entlastet Städte und Gemeinden um 400 Millionen Euro in diesem Jahr, voraussichtlich 900 Millionen Euro im kommenden Jahr und 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2018.

 

Weitere Entlastungen der Kommunen

 

Der Gesetzentwurf regelt außerdem, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro ab 2018 umgesetzt wird. Der Umsatzsteueranteil der Gemeinden wird im Jahr 2018 um 2,76 Milliarden Euro und ab 2019 um jährlich 2,4 Milliarden Euro erhöht. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer soll um jährlich eine Milliarde Euro steigen. Der Restbetrag zu den fünf Milliarden Euro wird durch eine höhere Bundesbeteiligung an den KdU nach dem SGB II geleistet.

 

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 14.9.2016

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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