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Kommunale Arbeitgeber engagieren sich für Stärkung des Pflegesektors

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Der Gruppenausschuss der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen hat den vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals begrüßt.

Insbesondere die ab 2018 vorgesehene vollständige Erstattung der Pflegepersonalkosten ist auch Sicht der kommunalen Arbeitgeber der richtige Weg bei der Finanzierung der Pflege. Außerdem ist vorgesehen, ab 2020 neben pauschalen Vergütungen auch die individuelle Situation der Krankenhäuser zugrunde zu legen. Dies fördert die Qualität in der Pflege.

 

„Für die VKA war es bereits in der Tarifrunde 2018 ein zentrales Anliegen, die Situation im Krankenhaus- und Pflegebereich maßgeblich zu verbessern – auch wenn dies eine finanzielle Mehrbelastung für die Arbeitgeber bedeutet. Wir haben darauf vertraut, dass die Regierung die Zusagen auch der Koalitionsvereinbarung zeitnah umsetzt“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Klaus-Dieter Klapproth.

 

Die VKA wird sich in den kommenden Monaten aktiv an dem von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Programm gegen Personalnot im Pflegebereich beteiligen. So nahm die VKA an der Auftaktveranstaltung vom 3.7.2018 zur „Konzertierten Aktion Pflege“ teil und ist in der Arbeitsgruppe 5 „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“ vertreten. In den Arbeitsgruppen sollen innerhalb eines Jahres Pläne für attraktivere Arbeitsbedingungen in der Pflege erarbeitet werden. Ziel ist es, mehr Menschen zu motivieren, Pflegeberufe zu ergreifen.

 

Quelle: Presseinformation der VKA vom 4.7.2018

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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