Kommunales Defizit im 1. Halbjahr 2016 mit 3,0 Milliarden Euro deutlich höher als im Vorjahr
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war das damit um 1,9 Milliarden Euro höher als im ersten Halbjahr 2015. Für den Vorjahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass die Daten des ersten Halbjahres 2015 in mehreren Ländern korrigiert wurden, so dass sich ein niedrigeres Finanzierungsdefizit ergab.
Die Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Extrahaushalte beliefen sich im ersten Halbjahr 2016 auf rund 110,1 Milliarden Euro. Damit waren sie um 5,5 % höher als im ersten Halbjahr 2015. Der Anstieg der kommunalen Ausgaben fiel im gleichen Zeitraum mit 7,2 % noch stärker aus. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben einschließlich ihrer Extrahaushalte im ersten Halbjahr 2016 rund 113,0 Milliarden Euro ausgegeben.
Etwas geringer als das durchschnittliche Wachstum der kommunalen Einnahmen war im Berichtszeitraum die Zunahme der Steuereinnahmen um 4,5 % auf 37,8 Milliarden Euro. Dabei betrug das Aufkommen aus der ertragsreichsten kommunalen Steuerart, der Gewerbesteuer (netto, also nach Abzug der Gewerbesteuerumlage), rund 20,7 Milliarden Euro. Es war damit um 6,2 % höher als im ersten Halbjahr 2015. Die Länder erhöhten die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen um 8,4 % auf 18,4 Milliarden Euro. Andererseits reduzierten die Länder ihre Zuweisungen für kommunale Investitionen um 7,9 % auf 2,7 Milliarden Euro.
Auf der Ausgabenseite nahmen die Sozialleistungen im ersten Halbjahr 2016 gegenüber dem Vergleichszeitraum um 12,2 % auf 29,6 Milliarden Euro zu. Dabei erhöhten sich vor allem die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (+ 145,0 % auf 2,9 Milliarden Euro). Auch beim laufenden Sachaufwand gab es einen deutlichen Zuwachs von 8,1 % auf 25,9 Milliarden Euro. Noch stärker stiegen mit + 13,1 % die Sachinvestitionen, sie erreichten einen Wert von 10,8 Milliarden Euro.
Die Personalausgaben erhöhten sich um 2,7 % von 28,0 auf 28,7 Milliarden Euro.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 340/16 des Statistischen Bundesamts vom 26.9.2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
