rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Marburger Bund fordert 5,9 Prozent mehr Gehalt für Ärzte an Unikliniken

Jetzt bewerten!

Der Marburger Bund (MB) fordert in den Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Ärztinnen und Ärzte in Universitätskliniken, die am 27.3.2017 begonnen haben, eine lineare Erhöhung der Gehälter um 5,9 Prozent und eine Anhebung der tariflichen Zuschläge für Überstunden und Nachtarbeit.

Während der Zuschlag für Überstunden künftig 20 statt 15 Prozent betragen soll, fordert der MB für Nachtarbeit eine Erhöhung des Zuschlags von 20 auf 25 Prozent. Der Ärzte-Tarifvertrag (TV-Ärzte) findet auf die Arbeitsverhältnisse von bundesweit mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzten in 20 landeseigenen Universitätsklinika Anwendung.

 

Aufgrund der besonderen kündigungsrechtlichen Bedingungen muss sich der MB in dieser Tarifrunde im Wesentlichen auf monetäre Forderungen beschränken. „Das Thema Arbeitszeit spielt allerdings auch jenseits dieser Tarifrunde eine wichtige Rolle. Im MB findet aktuell eine breit angelegte Diskussion über die zukünftige Gestaltung der Arbeit im Krankenhaus statt. Wir sind überzeugt, dass ein zukunftsfähiger Umgang mit der ärztlichen Arbeitszeit eine objektive und manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung voraussetzt. Hier gibt es an den Unikliniken noch sehr großen Nachholbedarf“, betonte MB-Verhandlungsführer Christian Twardy. Die Mitgliederbefragung MB-Monitor 2015 ergab, dass es nur in einem Drittel der Unikliniken eine elektronische Arbeitszeiterfassung gibt (34 %), ein Drittel (33 %) erfasst die Arbeitszeit handschriftlich und in einem weiteren Drittel der Häuser wird die Arbeitszeit überhaupt nicht systematisch erfasst (33 %).

 

Die Forderungen des MA in der Tarifrunde 2017 im Einzelnen:

 

  • Lineare Entgeltsteigerung um 5,9 Prozent

  • Aufhebung der Begrenzung auf die Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe bei der Berechnung geleisteter Überstunden

  • Beseitigung der Begrenzung des Zuschlags für Arbeit an Samstagen auf die Zeit zwischen 13:00 Uhr und 21:00 Uhr

  • Zukünftige Behandlung von Oster- und Pfingstsonntagen als zuschlagspflichtige Feiertage

  • Anhebung des Zuschlags für Überstunden auf 20 Prozent

  • Anhebung des Zuschlages für Nachtarbeit auf 25 Prozent

 

Die Forderungen sehen eine Laufzeit von einem Jahr vor.

 

Beide Tarifparteien haben sich bereits vor der Auftaktrunde darauf verständigt, am 12. und 13. April 2017 die Tarifverhandlungen fortzusetzen.

 

 

Quelle: Pressemitteilung des MB vom 27.3.2017

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-tarifrecht-2.png
SX_LOGIN_LAYER