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Menschen mit Behinderung – weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen

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Einrichtungen des Bundes sollen barrierefreier werden. Das gilt für Gebäude und die Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen. Auch Informationen soll es künftig vermehr in „Leichter Sprache“ geben. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen.

Menschen mit Behinderungen haben es oft nicht leicht. Im täglichen Leben gibt es immer wieder Hindernisse: mal ist es der nicht behindertengerechte Fahrstuhl oder Zugang, mal ist es die zu kleine Schrift.


Hürden beseitigen

Das soll zukünftig durch mehr Barrierefreiheit in den Einrichtungen des Bundes verbessert werden. Konkret heißt das, der Bund muss bei allen Projekten darauf achten, dass sich Menschen mit Behinderung in den Gebäuden gut bewegen können. Darüber hinaus müssen vorhandene bauliche Einschränkungen festgestellt und entfernt werden.


Hindernisse in vielen Lebensbereichen

Leider sind nicht nur Treppen und Absätze ein Problem. Es gibt auch Barrieren in der Sprache und am Arbeitsplatz. Hier schafft das neue Gesetz ebenfalls Klarheit: Bundesbehörden sollen ihre Informationen künftig in „Leichter Sprache“ bereitstellen. Das gilt nicht nur für die Kommunikation nach außen. Die „Leichte Sprache“ findet auch intern für elektronische Verwaltungsabläufe Verwendung. Außerdem verbessert der Bund schrittweise die Barrierefreiheit bei IT-Arbeitsplätzen. Das können etwa größere Bildschirme oder Tastaturen sein.

Bei „Leichter Sprache“ handelt es sich um eine spezielle sprachliche Ausdrucksweise. Sie ist besonders leicht zu verstehen. Keine Sprache funktioniert aber ohne Regeln. Deshalb hat das „Netzwerk Leichte Sprache“ Sprach- und Rechtschreibregeln herausgegeben. Außerdem gibt es Empfehlungen zu Typografie und Mediengebrauch. Leichte Sprache hilft, Texte zu verstehen.


Neues Schlichtungsverfahren

Trotz vieler Verbesserungen lässt sich mancher Konflikt nicht vermeiden. Für diesen Fall sieht das neue Gesetz eine Schlichtungsstelle vor. Diese wird bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung eingerichtet. Sie soll für Konflikte im öffentlich-rechtlichen Bereich zuständig sein.

Für Konflikte im privaten Bereich ist die Antidiskriminierungsstelle ansprechbar. So besteht die Möglichkeit, dass Anliegen außerhalb eines formalen Rechtsmittelverfahrens mit Hilfe eines Schlichters geklärt werden können.

Die von Deutschland unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention macht es notwendig, Regelungen wirksamer auszugestalten und an gesellschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen worden. Am 3. Mai 2008 ist sie in Kraft getreten. Sie ist ein Menschenrechtsübereinkommen und beinhaltet eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmter Regelungen.


Nationaler Aktionsplan

Die Bundesregierung hatte 2011 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland beschlossen. Die jetzt auf den Weg gebrachte Weiterentwicklung der Behindertengleichstellung durch mehr Barrierefreiheit ergibt sich aus diesem Nationalen Aktionsplan.


Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 13.1.2016


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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