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Mindestlohn schafft sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze

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Mit der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 ist die Zahl der Minijobs saisonbereinigt um 125.000 zurückgegangen. Der Rückgang wurde jedoch teilweise durch eine verstärkte Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeglichen.

Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Zahl der umgewandelten Minijobs verdoppelt. Ein Teil dieser Umwandlungen hat dabei andere Stellen ersetzt. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am 19. April 2017 veröffentlicht wurde.

 

Im Januar 2015, unmittelbar nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, lag die Zahl der Umwandlungen bei fast 110.000, und damit mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr (53.000). Dabei wurden verstärkt Minijobs von Frauen, Älteren, Ostdeutschen sowie von Beschäftigten in mittelgroßen Betrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt. Stark überdurchschnittlich waren die Umwandlungen außerdem in den Wirtschaftsabschnitten „Verkehr und Lagerei“ sowie „Handel; Instandsetzung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“.

 

In Betrieben mit relativ vielen Minijobs wurden diese nicht nur häufiger umgewandelt, in ihnen endeten auch tendenziell mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Zudem wurden in ihnen weniger neue Minijobs geschaffen. Die Zahl der Umwandlungen selbst hatte keinen zusätzlichen Effekt auf den Abbau der geringfügigen Beschäftigung im Betrieb. Allerdings gab es  bei mehr umgewandelten Minijobs in einem Betrieb auch mehr Abgänge aus sozialversicherungspflichtigen Jobs. „Etwas weniger als die Hälfte der Umwandlungen bedeuten zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, so die IAB-Forscher Philipp vom Berge und Enzo Weber.

 

Die im Zuge der Mindestlohneinführung umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse waren bislang nicht weniger stabil als solche in der Vergangenheit: „Es stellt sich heraus, dass sich die Stabilität der umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu den beiden Vorjahren sogar etwas erhöht hat“, schreiben vom Berge und Weber.

 

 

Quelle: Presseinformation des IAB vom 19.4.2017

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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