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Mindestlohn – zwölf Prozent der Betriebe sind betroffen

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In zwölf Prozent der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeitete im Jahr 2014 mindestens ein Mitarbeiter, der weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdiente.

Dies zeigen Analysen auf Grundlage des IAB-Paneels, einer jährlichen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Ostdeutschland sind mehr Betriebe vom Mindestlohn betroffen als in Westdeutschland. In Sachsen etwa beschäftigten 32 Prozent der Betriebe im Jahr 2014 mindestens einen Mitarbeiter für weniger als 8,50 Euro Stundenlohn, in Baden-Württemberg oder Hamburg lag dieser Anteil bei weniger als sieben Prozent.

 

Auch zwischen den Branchen lassen sich erhebliche Unterschiede bei der Betroffenheit der Betriebe vom Mindestlohn feststellen. Mit rund 30 Prozent war der Anteil im Gastgewerbe besonders groß. Ebenso waren beispielsweise im Einzelhandel mit etwa 25 Prozent oder im Bereich Verkehr und Lagerei mit knapp 20 Prozent vergleichsweise viele Betriebe vom Mindestlohn betroffen.

 

Im Durchschnitt liegt der Anteil der Beschäftigten, die vor der Einführung des Mindestlohns weniger als 8,50 Euro verdienten, in vom Mindestlohn betroffenen Betrieben bei 45 Prozent. „Die Intensität der betrieblichen Betroffenheit – gemessen am Anteil der Beschäftigten, die weniger als den Mindestlohn verdienten – variiert zwischen einzelnen Branchen stärker als zwischen Regionen“, erläutern die Arbeitsmarktexperten.

 

Die Ergebnisse beruhen auf der Befragung des IAB-Betriebspanels im Jahr 2014, die zwischen Ende Juni und Oktober durchgeführt wurde.

 

Das IAB-Betriebspanel ist eine jährliche repräsentative Befragung von rund 16.000 Betrieben aller Betriebsgrößenklassen und Wirtschaftszweige. Berücksichtigt werden Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Das IAB-Betriebspanel wird seit 1993 für Westdeutschland und seit 1996 für Ostdeutschland erhoben. Als umfassender Längsschnittdatensatz bildet es die Grundlage für die Erforschung der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes.

 

 

Quelle: Presseinformation des IAB vom 19.3.2015

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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